§ 9
Nicht unter das Grundangebot im Sinne des § 7 fallen sonstige, nicht durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 9
Nicht unter das Grundangebot im Sinne des § 7 fallen sonstige, nicht durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen.
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