2. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für die einzelnen Studien
1. Abschnitt
Bachelor- und Masterstudien, facheinschlägige Studien ergänzende Studien zur Erlangung eines Lehramtes sowie Bachelor- und Masterstudien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern Studienfachbereiche
§ 9.
(1) Die Curricula der Bachelor- und Masterstudien zur Erlangung eines Lehramtes haben folgende Studienfachbereiche im Ausmaß der in der Anlage zum Hochschulgesetz 2005 vorgesehenen ECTS-Credits verpflichtend vorzusehen:
- 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,
- 2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik sowie
- 3. Pädagogisch-praktische Studien.
(2) Die Curricula der facheinschlägige Studien ergänzenden Studien zur Erlangung eines Lehramtes haben folgende Studienfachbereiche im Ausmaß der in der Anlage zum Hochschulgesetz 2005 vorgesehenen ECTS-Credits verpflichtend vorzusehen:
- 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,
- 2. Fachwissenschaft (abgedeckt durch Anrechnung eines facheinschlägigen Studiums) und Fachdidaktik sowie
- 3. Pädagogisch-praktische Studien.
(3) Die Curricula der Bachelor- und Masterstudien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern gemäß § 35 Z 1 lit. a und Z 1a des Hochschulgesetzes 2005 haben als Studienfachbereiche verpflichtend vorzusehen:
- 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,
- 2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik sowie
- 3. Pädagogisch-praktische Studien.
(4) Innerhalb der Curricula sind abweichend von § 4 Abs. 2 zweiter Satz neben Pflichtmodulen jedenfalls Wahlpflichtmodule bzw.‑lehrveranstaltungen vorzusehen.
(5) Weiters können die Curricula vorsehen, dass Studienveranstaltungen aus sämtlichen Studienfachbereichen oder – im Rahmen eines außerordentlichen Studiums – auch aus Angeboten der Lehrerfort- und‑weiterbildung gewählt werden können.
(6) Auf der Basis der zu vermittelnden professionsorientierten Kompetenzen gem. § 42 Abs. 1a des Hochschulgesetzes 2005 sind in den Curricula der Bachelorstudien gemäß Abs. 1 und Abs. 2 auch interreligiöse Kompetenzen zu berücksichtigen.
Schlagworte
Wahlpflichtlehrveranstaltung, Lehrerweiterbildung, Bachelorstudium, Lehrerfortbildung
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018
Gesetzesnummer
20008637
Dokumentnummer
NOR40158206
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