3. Teil
Systemnutzungsentgelte im Verteilernetz Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts im Verteilernetz
§ 9.
(1) Für die Netzbereitstellungsentgelte im Verteilernetz werden bezogen auf die vertraglich vereinbarte Höchstleistung folgende Preisansätze bestimmt, wobei die Preisansätze in Euro (€) pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) angegeben werden:
- 1. Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebenen 1 und 2:Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
- für Standardkapazitäten für Speicheranlagen: 3,-- €
- für unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 1,50 €
- 3. Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebene 3Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
- für Standardkapazitäten für Speicheranlagen: 5,-- €
- für unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 2,50 €
- Netzbereitstellungsentgelt für nicht leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3:Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien: 0,-- €
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