Zeitpunkt der Großkreditmeldung
§ 9.
Meldestichtag für die Großkreditmeldung gemäß § 2 ist jeweils der Monatsultimo. Die Meldungen sind bis zum Meldestichtag 31. Dezember 2009 der Oesterreichischen Nationalbank spätestens am achtzehnten, ab Meldestichtag 31. Jänner 2010 spätestens am sechszehnten Bankarbeitstag nach dem Meldestichtag zu übermitteln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)