§ 9 Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.2019

Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen durch eine qualifizierte Einrichtung

§ 9.

(1) Die für die Auswahl verbleibenden und einem Assessment zuzuweisenden Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem zweiteiligen Eignungserfahren zu unterziehen, wobei der erste Teil aus einer diagnostischen Eignungsüberprüfung einschließlich einer EDV-unterstützten Potentialanalyse und der zweite Teil aus einem strukturierten Gespräch besteht.

(2) Im Rahmen des Assessmentverfahrens sind die Führungs- und Managementkompetenzen in den Bereichen

  1. 1. soziale Kompetenz,
  2. 2. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement und Besprechungsleitung,
  3. 3. Organisationsfähigkeit,
  4. 4. Strategische Personalführung, Delegations- und Motivationsfähigkeit,
  5. 5. Budget und Controlling sowie
  6. 6. Antrieb, Initiative zum Beruf, Innovationsfreude und Kreativität

zu beurteilen.

(3) Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Abs. 2 Z 1 bis 6 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.

Schlagworte

Führungskompetenz, Delegationsfähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022

Gesetzesnummer

20010599

Dokumentnummer

NOR40213577

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