§ 9 Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2014

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 9

In allen Erlässen sowie internen und externen Schriftstücken des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher bzw. geschlechtsneutraler Form zu verwenden.

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