Prämie
§ 9.
Die Bewilligung und Auszahlung der Prämie erfolgt auf der Grundlage eines vom BMLFUW erstellten Fachgutachtens nach Überprüfung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch die AMA.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
20006124
Dokumentnummer
NOR40102981
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