Geschäftsordnung
§ 97
Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat eine Geschäftsordnung für die Kommission und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse zu erlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Geschäftsordnung
§ 97
Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat eine Geschäftsordnung für die Kommission und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse zu erlassen.
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