Verordnungsgenehmigungen
§ 95
Die von der Paritätischen Kommission beschlossenen Verordnungen sind dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verordnungsgenehmigungen
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Die von der Paritätischen Kommission beschlossenen Verordnungen sind dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.
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