§ 94 SPG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1993

8. Teil

Schlußbestimmungen Inkrafttreten

§ 94

(1) § 94.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft, § 62 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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