§ 90 EisbG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2004

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

§ 90.

Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für ein Teilsystem im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gelten.

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