§ 8b BStMG

Alte FassungIn Kraft seit 15.4.2021

Register

§ 8b.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Anm. 1) führt im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach Maßgabe des Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG ein Register, in dem die Mautstrecken und die von ihm gemäß § 8a Abs. 2 registrierten Mautdienstanbieter verzeichnet sind.

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Anm. 1: Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 74/2021 lautet: „In § 1 Abs. 2, § 8b, § 8c Abs. 8, § 9 Abs. 2, 6 und 13, § 12 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 1, 1b und 10, § 31 Abs. 1 und § 38 Z 1 und 6 wird jeweils die Wortfolge „Der/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ durch die Wortfolge „Die/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ ersetzt, ...“. Die Wortfolge „Der/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ gibt es im Gesetzestext nicht.Die Anweisung konnte daher nicht durchgeführt werden.)

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2021

Gesetzesnummer

20002090

Dokumentnummer

NOR40232087

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