Fachzeichnen
§ 8.
(1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer Planzeichnung eines Verpackungsmusters nach Wahl der Prüfungskommission zu umfassen.
(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.
(3) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Gesetzesnummer
20006341
Dokumentnummer
NOR40107088
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