§ 8.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der der Anwendungsbereich für die Durchführung von Videokonferenzen im Strafverfahren erweitert wird, BGBl. II Nr. 99/2020, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2020
Gesetzesnummer
20011089
Dokumentnummer
NOR40221482
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