§ 8 Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln die bestimmte Stoffe enthalten

Alte FassungIn Kraft seit 13.11.2004

§ 8

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend das Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten, BGBl. II Nr. 280/1997, außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)