Verweisungen und Inkrafttreten
§ 8.
(1) Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
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