§ 8 ÜKVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

§ 8

— Ermittlung von Vermittlungsdaten

§ 8. Die Kosten für die Ermittlung von Vermittlungsdaten auf Basis

der Rufnummer, IMEI- Nummer oder IMSI- Nummer betragen

1. für die Ermittlung von historischen Vermittlungsdaten

a) Einrichtung ..................................... Euro 64,00

b) Auswertung pro überwachten Tag .................. Euro 06,50

c) Zusätzliche Ermittlung einer verwendeten

IMEI-Nummer (im Mobilnetz) ...................... Euro 60,00

2. für die laufende Ermittlung von Vermittlungsdaten

für einen zukünftigen Überwachungszeitraum

a) Einrichtung ..................................... Euro 64,00

b) Auswertung pro überwachten Tag .................. Euro 06,50

3. für die Ermittlung von Rufnummern auf Basis von

IMEI- oder IMSI-Nummern

a) Datenrasterung .................................. Euro 60,00

b) Laufende Ermittlung von Rufnummern auf Basis von

IMEI- oder IMSI-Nummern für einen zukünftigen

Überwachungszeitraum pro überwachten Tag ........ Euro 06,50

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