§ 8 SIAK-BV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Verweisungen

§ 8.

Verweisungen in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)