Gewährung der Beihilfe für die Abgabe von Erzeugnissen
§ 8.
(1) Die Beihilfe ist auf Antrag von der AMA zu gewähren, wenn die Voraussetzungen nach den in § 1 genannten Rechtsvorschriften erfüllt sind und den Vorgaben gemäß § 7 und § 7a entsprochen wurde. Die Gewährung der Beihilfe kann maximal bis zur Höhe der dem einzelnen Antragsteller bzw. der einzelnen Antragstellerin gemäß § 7a Abs. 6 zugeteilten Budgetmittel erfolgen.
(2) Der Antrag ist nach Wahl der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller für ein bis vier Liefermonate spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach Ablauf des Zeitraums, auf den er sich bezieht, zu stellen. Liefertage im Juli des abgelaufenen Schuljahres können gemeinsam mit den Liefertagen für Juni beantragt werden.
(3) Bei Beantragung der Beihilfe sind alle Nachweise über die gelieferten Mengen und die diesbezüglichen Rechnungen zuzüglich Zahlungsnachweisen vorzulegen. Die Liefernachweise und die Rechnungen haben jeweils auf den Namen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers oder der belieferten Einrichtung zu lauten. Werden die national aufzubringenden 25% der beihilfefähigen Kosten gemäß § 6 zur Gänze vom Antragsteller getragen, so ist der Nachweis über die gelieferten Mengen und eine Kostenaufstellung für den veranschlagten Preis vorzulegen.
(4) Anstelle der Vorlage der Nachweise gemäß Abs. 3 für die tatsächlich gelieferten Mengen und der diesbezüglichen Zahlungsnachweise kann ein Auszug des Debitorenkontos, über das ausschließlich die Zahlungen für die Lieferungen der Schulobsterzeugnisse abgewickelt werden, als Nachweis für die Zahlungen für die im Rahmen dieser Verordnung gelieferten Mengen dienen.
(5) Die Beihilfenzahlung erfolgt bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.
(6) Die genannten Zeiträume gelten für alle Begünstigten, unabhängig davon, ob es sich um Schülerinnen bzw. Schüler handelt, auch wenn diese Zeiträume mit „Schuljahr“ bezeichnet sind.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 216/2016
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2017
Gesetzesnummer
20009257
Dokumentnummer
NOR40186169
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)