Fachliche Sondervorschriften
§ 8.
Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige sicherheitstechnische Vorschriften, über die Aufstellung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten und über sonstige einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitnehmerschutzes zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10007636
Dokumentnummer
NOR12084917
alte Dokumentnummer
N5199529799L
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