Fachzeichnen
§ 8.
(1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer einschlägigen Skizze von einfachen Bauteilen zu umfassen.
(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.
(3) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019
Gesetzesnummer
20005749
Dokumentnummer
NOR40097380
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