4. Abschnitt
Schlussbestimmungen Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
§ 8.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
20004438
Dokumentnummer
NOR40071444
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