§ 8 L-AVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

ABSCHNITT 4

Schlussbestimmungen

§ 8.

(1)  Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2)  Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

(3)  § 7a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Er ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ergeben haben.

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