Kostenstellenkatalog
§ 8
§ 8. Der Kostenstellenkatalog (Anlage 3) (Anm.: Anlage 3 nicht darstellbar) ist das Verzeichnis aller in Krankenanstalten vorgesehenen Kostenstellen. Jede Kostenstelle des Kostenstellenkataloges ist bundeseinheitlich mit einem Funktionscode klassifiziert.
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