§ 8
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind vom Betreiber des Virtuellen Handelspunktes im Marktgebiet Ost für jeden Gastag zu melden:
- 1. aggregierte OTC-Handelsvolumina in MWh, aggregierte Anzahl der Handelsteilnehmer und Marktkonzentrationsdatengetrennt nach Kauf und Verkauf;
- 2. aggregierte Handelsvolumina der Warenbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;
- 3. Referenzpreis an der Warenbörse für Day-Ahead- und Wochenendprodukte in Eur/MWh;
- 4. aggregierte Handelsvolumina der Terminbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;
- 5. Referenzpreis an der Terminbörse nach Produkt in Eur/MWh;
- 6. registrierte Erdgashändler am VHP am Monatsletzten des Erhebungsmonats;
- 7. Anzahl der Erdgashändler, die am VHP Nominierungen übermittelt haben.
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