§ 8
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.
(2) § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 549/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft; er ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1991 beginnen.
(3) § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die §§ 7a und 7b in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 925/1994 treten mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)