§ 8 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2022

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).

Unterrepräsentation

§ 8.

Die Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigen Erfolg: zum Stichtag 31. Dezember 2021 weist der Rechnungshof insgesamt eine Frauenquote von 50,5 % auf. Im Prüfdienst sind Frauen – mit einem Anteil von 46,2 % zum selben Stichtag – aber nach wie vor unterrepräsentiert (§ 11 Abs. 2 B-GlBG). Aber auch die Frauenquote im Prüfdienst steigt stetig (von 44,6 % in den Jahren 2019/2020 auf 46,2 % in den Jahren 2020/2021) und nähert sich sukzessive dem angestrebten Anteil von 50 % an.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024

Gesetzesnummer

20011840

Dokumentnummer

NOR40242873

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