Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Unterrepräsentation
§ 8.
Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 Abs. 2 B-GlBG unterrepräsentiert. Der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst (von 14,7 % in den Jahren 1996/1997 auf 41,7 % in den Jahren 2016/2017).
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020
Gesetzesnummer
20010191
Dokumentnummer
NOR40201824
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