§ 8 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2016

Unterrepräsentation

§ 8.

Frauen sind zwar im Rechnungshof in der Verwendungsgruppe A1 gemäß § 11 Abs. 2 B-GlBG unterrepräsentiert. Der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst (von 14,71 % in den Jahren 1994/1995 auf 40,73 % in den Jahren 2014/2015) und insbesondere am hohen Anteil der Frauen an den Aufnahmen (70,59 % in den Jahren 2014/2015).

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189120

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