§ 8.
Der Beitrag für den Besuch der nachstehend bezeichneten Veranstaltungen wird je Teilnehmer für
- 1. einen Grundkurs (erster Tag) mit 10 Punkten,
- 2. jeden weiteren Tag mit 5 Punkten,
- 3. ein Seminar für Führungskräfte (erster Tag) mit 20 Punkten,
- 4. jeden weiteren Tag mit 10 Punkten
- festgesetzt.
(2) Werden bei Veranstaltungen gemäß Abs. 1 auch Maschinen, Geräte oder sonstige Lernbehelfe verwendet oder Exkursionen durchgeführt, sind die Beiträge hiefür nach dem erforderlichen Aufwand, dem Prinzip der Kostendeckung entsprechend, zu berechnen und von jedem Teilnehmer als Lernmittel- oder Exkursionsbeiträge anteilsmäßig zu entrichten.
Schlagworte
Lernmittelbeitrag
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018
Gesetzesnummer
10010515
Dokumentnummer
NOR12134434
alte Dokumentnummer
N8198719812J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)