Inkrafttreten
§ 8.
Dieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Inkrafttreten
§ 8.
Dieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)