Tritt mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft (vgl. § 16).
Ortsungebundener Unterricht
§ 8.
(1) Der ortsungebundene Unterricht darf nur
- 1. aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
- 2. aufgrund einer Verordnung der Bildungsdirektion,
- 3. aufgrund einer Verordnung der Schulleitung mit Zustimmung der zuständigen Schulbehörde oder
- 4. wenn der Unterricht in einem Schulgebäude aufgrund einer Entscheidung einer von der Schulbehörde verschiedenen Behörde nicht möglich ist,
- allenfalls mit Ausnahmen von oder Auflagen für diesen, durchgeführt werden, wenn er gemäß § 7 Abs. 1 notwendig und zweckmäßig ist und andere Maßnahmen dieser Verordnung erfolglos blieben oder nicht ausreichen. Mit Wegfall der Verordnung oder Entscheidung ist binnen angemessener Frist, spätestens aber mit dem auf den Wegfall folgenden Montag, der Präsenzunterricht wiederaufzunehmen.
(2) Im Falle einer Verordnung oder Entscheidung gemäß Abs. 1 befinden sich die Schülerinnen und Schüler ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens im ortsungebundenen Unterricht. Die Schulleitung hat die betroffenen Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler davon zumindest elektronisch zu informieren.
(3) Die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler, die
- 1. einen vorgesehenen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr nicht erbringen oder
- 2. der vorgesehenen Verpflichtung zum Tragen eines MNS oder einer FFP2-Maske nicht nachkommen,
- sind in einem aufklärenden Gespräch mit der Schulleitung verpflichtend über die Auswirkungen der Nichtbefolgung zu belehren. Bei weiterer Nichtbefolgung der Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 befindet sich die Schülerin oder der Schüler ab dem darauffolgenden Tag im ortsungebundenen Unterricht. Die Schülerin oder der Schüler hat sich über den Lehrstoff zu informieren und Hausübungen zu erbringen. § 9 ist nicht anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2023
Gesetzesnummer
20012003
Dokumentnummer
NOR40246935
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)