Sprachliche Gleichbehandlung
§ 8.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2020
Gesetzesnummer
20009575
Dokumentnummer
NOR40182439
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