§ 8 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 11.11.1998

§ 8.

Die Ausbildung im Ausbildungsfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat jedenfalls folgenden Umfang von Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Akutmedizin: Erkennen und Vorgehen bei akuten, lebensbedrohenden Situationen, Schnelldiagnostik, Sofortmaßnahmen, Erstversorgung, insbesondere bei Genitalblutungen, Eileiterschwangerschaft, Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen;
  2. 2. Basismedizin: Diagnostik, Therapie und Prognose der häufigen Erkrankungen des gynäkologischen Fachbereiches, Beurteilung des Schwangerschafts und des Geburtsverlaufes, Leitung von Geburten;
  3. 3. Fachmedizin: fachspezifische Techniken in Diagnostik und Therapie, Bewertung und Beurteilung von Indikation, Aussagekraft und Nutzen fachspezifischer Verfahren, insbesondere Kenntnisse über die häufigen und typischen geburtshilflichen und gynäkologischen Operationen, Kenntnisse über Methoden der Antikonzeption;
  4. 4. Vorsorgemedizin: Erhebung der für Vorsorgemedizin-Programme wichtigen Befunde, insbesondere Durchführung von Mammapalpation und Cervikalabstrich, Kenntnisse der Risikofaktoren und Risikogruppen mit Berücksichtigung dieser Befunde sowie Kenntnisse der fachspezifischen Verfahren und Institutionen zur Abklärung von Verdachtsfällen;
  5. 5. Nachsorgemedizin: Kenntnisse über Institutionen und Hauptmethoden in der Rehabilitation sowie über Erfordernisse ambulanter Nachbehandlung;
  6. 6. Sozialmedizin: Kenntnisse über Häufigkeit und Verteilung von Krankheits- und Beschwerdezuständen bei unausgelesenen Patientenfällen;
  7. 7. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  8. 8. Kenntnisse der Geriatrie;
  9. 9. Dokumentation;
  10. 1 0.Begutachtungen.

Schlagworte

Schwangerschaftskomplikation, Krankheitszustand

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12142862

alte Dokumentnummer

N8199855767L

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