§ 8 1. BVG Burgenland

Alte FassungIn Kraft seit 10.2.1921

§ 8

Gesetze und sonstige Vorschriften, die in Österreich gesetzmäßig kundgemacht sind, gelten für das Burgenland, sobald die ausdrückliche Anordnung (§ 6), wodurch sie auf das Burgenland erstreckt werden, in Kraft getreten ist.

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