8. Hauptstück
Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten
§ 84
Diese Verordnung tritt mit In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) in Kraft.
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