Vorsitzender
§ 82
Der Vorsitzende der Kommission ist der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, der stellvertretende Vorsitzende ist der Vertreter des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)