§ 81 GWG

Alte FassungIn Kraft seit 28.11.2001

Inkrafttreten

§ 81

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 7 mit 10. August 2000 in Kraft. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 10. August 2000 in Kraft gesetzt werden.

(2) § 7 tritt mit 31. März 2000 in Kraft und findet für alle nach diesem Zeitpunkt beginnenden Geschäftsjahre Anwendung. Die §§ 42 und 43 treten nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation, BGBl. I Nr. 121/2000, in Kraft.

(3) § 25 tritt mit 31. Dezember 2008 außer Kraft.

(4) § 7 Abs. 4 und § 66 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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