Inhalte des Förderantrags
§ 81.
(1) Der Förderantrag hat jedenfalls zu enthalten:
- 1. Name des Förderwerbers (bei Personenvereinigungen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich Angabe des Vertretungsbefugten einschließlich Geburtsdatum und Geschlecht),
- 2. Anschriften des Förderwerbers (Zustelladresse, Betriebsadresse, E-Mailadresse, Investitionsstandort),
- 3. Betriebsnummer bzw. Klientennummer (sofern vorhanden), Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer,
- 4. gegebenenfalls Angaben zur Größe des Unternehmens (KMU oder großes Unternehmen),
- 5. gegebenenfalls Steuernummer und Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gemäß Art. 2 Z 11 der Richtlinie 2013/34/EU einschließlich der Steuer- und Firmenbuchnummern der verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen sowie des obersten Mutterunternehmens,
- 6. Geburtsdatum und Geschlecht bei natürlichen Personen als Antragssteller,
- 7. Bankverbindung,
- 8. Angaben zu Ehegemeinschaft oder gleichgestellten Formen von Partnerschaften,
- 9. sofern in der Fördermaßnahme relevant bei im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristischen Personen Art und Ausmaß der Beteiligung von Gebietskörperschaften,
- 10. alle für die inhaltliche Beurteilung notwendigen Angaben, insbesondere die Beschreibung des Projekts,
- 11. Finanzierungsplan, der insbesondere zu enthalten hat:
- a) Kosten des Projekts,
- b) Angabe der Finanzierungsträger, bei welchen für dieses Projekt Förderanträge geplant sind, Fördermittel beantragt, innerhalb der letzten drei Jahre zugesagt oder schon ausbezahlt worden sind, und Angabe der Höhe jener Mittel,
- c) für Projekte mit beantragten Kosten über 5 000 € (netto) Angaben zur Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel,
- d) Ausweisung, ob die Angabe der Kosten ohne oder mit Umsatzsteuer erfolgt und ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist,
- 12. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung,
- 13. Zeitplan für die Umsetzung des Projekts oder zumindest Durchführungszeitraum des Projekts,
- 14. Verpflichtungserklärung mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Förderantrag sowie in den zugehörigen Unterlagen und
- 15. Datenschutzinformation.
(2) Förderanträge, die gemäß § 4 eingereicht werden, dürfen von der AMA nicht angenommen werden, wenn die Inhalte gemäß Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6, 7, 8, 11, 13, 14 und 15 nicht vollständig vorliegen. Hinsichtlich Z 10 müssen zumindest ein Projekttitel und eine Projektzusammenfassung vorliegen und Fördergegenstände ausgewählt werden.
Schlagworte
Steuernummer, Mutterunternehmen
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40247938
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