§ 80 DSt 1990

Alte FassungIn Kraft seit 22.3.2020

Dreizehnter Abschnitt

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017

§ 80.

(1) § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten mit 26. Juni 2017 in Kraft.

(2) §§ 5 Abs. 2 und 3 sowie § 7 Abs. 4 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 sind anzuwenden, wenn die Wahlen des Disziplinarrats nach dem 31. Dezember 2016 durchgeführt werden; die Amtsdauer der vor dem 1. Jänner 2017 gewählten Organe des Disziplinarrats bleibt unberührt.

(3) § 15 Abs. 1 bis 4 und 6 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 sind auf Disziplinarsachen anzuwenden, bei denen der Kammeranwalt oder der Disziplinarrat vom Verdacht des Disziplinarvergehens nach dem 31. Dezember 2016 Kenntnis erlangt.

(4) § 20 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(5) § 24 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2019 tritt mit 1. August 2019 in Kraft.

(6) § 7 Abs. 1, § 13, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 19 Abs. 1, 1a, 3 und 5, § 41 Abs. 2, § 69 und § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 19/2020, treten mit 1. April 2020 in Kraft. § 20a tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020 im Bundesgesetzblatt in Kraft. § 9 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020 tritt mit 30. Juli 2020 in Kraft. § 16 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020 ist auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. März 2020 begangen werden. § 39 tritt mit Ablauf des 31. März 2020 außer Kraft und ist weiter auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die vor dem 1. April 2020 begangen wurden.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2020

Gesetzesnummer

10002940

Dokumentnummer

NOR40221861

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