§ 7 Wäschewarenerzeuger-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.1999

Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.

Arbeitskunde

§ 7.

Die Prüfung im Gegenstand Arbeitskunde hat Fragen aus folgenden Sachgebieten zu umfassen:

  1. 1. Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,
  2. 2. Arten der Verarbeitungsmethoden und
  3. 3. Erkennen und Beheben von Mängeln.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2023

Gesetzesnummer

20000218

Dokumentnummer

NOR40001809

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)