Einschlägige Hochschulausbildung – Speichertätigkeiten
§ 7
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Speichertätigkeiten, wenn gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gespeichert werden, eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
- 1. Erdölwesen (Diplomstudium) oder
- 2. International Study Program an der Montanuniversität Leoben oder
- 3. Petroleum Engineering (Diplomstudium oder Bakkalaureatstudium oder Bachelorstudium).
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017
Gesetzesnummer
20007458
Dokumentnummer
NOR40131859
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