§ 7 Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22

Alte FassungIn Kraft seit 12.1.2022

Abgabetermine für die vorwissenschaftliche Arbeit

§ 7.

Abweichend von § 10 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) hat die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit in digitaler und gedruckter Form im Schuljahr 2021/22

  1. 1. in den Bundesländern Niederösterreich und Wien bis zum 25. Februar,
  2. 2. in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg bis zum 4. März und
  3. 3. in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark bis zum 11. März
  1. zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2022

Gesetzesnummer

20011783

Dokumentnummer

NOR40240968

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