Abgabetermine für die vorwissenschaftliche Arbeit
§ 7.
Abweichend von § 10 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) hat die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit in digitaler und gedruckter Form im Schuljahr 2021/22
- 1. in den Bundesländern Niederösterreich und Wien bis zum 25. Februar,
- 2. in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg bis zum 4. März und
- 3. in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark bis zum 11. März
- zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022
Gesetzesnummer
20011783
Dokumentnummer
NOR40240968
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