§ 7 VgBSeil 2006

Alte FassungIn Kraft seit 02.8.2006

Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 SeilbG 2003

Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 SeilbG 2003

§ 7

Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 SeilbG 2003, für die eine Beiziehung einer Person im Sinne des § 20 SeilbG 2003 nicht erforderlich ist, sind nachstehend angeführte Zu- oder Umbauten:

  1. 1. Elektroinstallationen im Umfang einer Hausinstallation;
  2. 2. Maßnahmen zur Verbesserung des Energieversorgungsnetzes;
  3. 3. Erdungs- und Blitzschutzanlage;
  4. 4. Signaleinrichtungen ohne Verbindung zu elektrischen Teilsystemen, die nicht in Sicherheitskreise der Seilbahn eingebunden sind;
  5. 5. Erdkabelverbindungen zwischen den Stationen einer oder mehrerer Seilbahnen, sofern keine Verbindungen zu elektrischen Teilsystemen bestehen;
  6. 6. Zu- und Abgangseinrichtungen, sofern sie keine betriebliche Steuerfunktion erfüllen;
  7. 7. Schall- und Wärmedämmung von Gebäuden;
  8. 8. Austausch von Fenstern;
  9. 9. Innenausbau von Gebäuden (beispielsweise Veränderung von nicht tragenden Innenwänden, Zu- und Umbau von Sanitäranlagen);
  10. 10. Unterstände zum Schutz vor Witterungseinflüssen;
  11. 11. Anbringung oder Änderung von Außenjalousien und Markisen, Blendschutzmaßnahmen;
  12. 12. Wand- und Bodenbeläge in Fahrbetriebsmitteln, Stationen und auf Verkehrswegen;
  13. 13. Gebäude und Flugdächer (einschließlich Carports) bis 3,0 m Traufenhöhe und 20 m² bebauter Fläche, sofern sie nicht zum ständigen Aufenthalt von Personen oder der Lagerung gefährlicher Stoffe dienen;
  14. 14. Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 m;
  15. 15. Abschrankungen, Absperrvorrichtungen und Handläufe;
  16. 16. Oberflächenbefestigungen für bestehende Kraftfahrzeug-Stellplätze und Lagerplätze;
  17. 17. Werbeeinrichtungen an den Stationen sowie in den Stationsbereichen, sofern diese keine Sicherheitshinweise beeinträchtigen;
  18. 18. Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen, Kläranlagen und Hauskanalanlagen;
  19. 19. Solaranlagen;
  20. 20. Installation der Leuchtschilder „BÜGEL ZU/CLOSE“ und des damit in Zusammenhang stehenden Leuchtbalkens „Rot-Grün“.

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