Außerkrafttreten
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit 31. Jänner 2024 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich auf die Gewährung der Soforthilfemaßnahme 2023 beziehen, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2023
Gesetzesnummer
20012366
Dokumentnummer
NOR40255920
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