Feste Bezüge
§ 7
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden in diesem Gesetze der Gehalt (Gage) und das gewährleistete Mindestmaß des Spielgeldes (§ 9) verstanden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Feste Bezüge
§ 7
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden in diesem Gesetze der Gehalt (Gage) und das gewährleistete Mindestmaß des Spielgeldes (§ 9) verstanden.
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