§ 7
Das Vermittlungsentgelt gemäß § 8c Abs. 2 BStMG beträgt 21 036 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Vermittlungsentgelt gemäß § 8c Abs. 2 BStMG beträgt 21 036 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
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