§ 7 Lampen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.1999

Datenblatt

§ 7.

Das Datenblatt nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat die gleichen Angaben wie das Etikett zu enthalten. Wird keine separate Produktbroschüre und kein separates Datenblatt übergeben, gilt das Etikett zugleich als Datenblatt.

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