§ 7 KEV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2004

Auswertung und Publikationen

§ 7.

(1) Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:

  1. 1. Laufendes regulatorisches Monitoring
  2. 2. Zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten

(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach

Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:

  1. 1. Statistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen

    Standorten, diese haben zu umfassen:

  1. a) Quartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
  2. b) Quartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
  3. c) Quartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse
  4. d) Quartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus lokaler bzw. ungebündelter Terminierung und dem Bündelprodukt Terminierung (inklusive Transit)
  5. e) Quartalswerte über die Anzahl genutzter geografischer Rufnummern
  1. 2. Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk
  2. b) Quartalswerte über die Gesprächsminuten Mobilfunk des Endkundenmarktes
  3. c) Quartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes
  4. d) Quartalswerte über die Anzahl aller genutzten Teilnehmernummern
  5. e) Quartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten (2G/3G)
  1. 3. Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
  2. b) Quartalswerte über die Anzahl an nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
  3. c) Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen auf Vorleistungsebene unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
  1. 4. Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur
  2. b) Quartalswerte über die Umsätze aus Endkundenbreitbandanschlüssen
  3. c) Quartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur
  4. d) Quartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen
  1. 5. Statistiken über entbündelte Leitungen, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über die Anzahl der entbündelten Leitungen unterschieden nach Anschlussart
  2. b) Quartalswerte über die Anzahl der Hauptverteiler mit Kollokation
  1. 6. Statistiken über die Anzahl von portierten Rufnummern, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Mobil
  2. b) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Fest (geographische Nummern)
  3. c) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Dienstenummern
  1. 7. Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:
  1. a) Quartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern
  2. b) Quartalswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur, in Frequenzen sowie in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)