Auswertung und Publikationen
§ 7.
(1) Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
- 1. Laufendes regulatorisches Monitoring
- 2. Zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten
(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach
Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
- 1. Statistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen
Standorten, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
- b) Quartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
- c) Quartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse
- d) Quartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus lokaler bzw. ungebündelter Terminierung und dem Bündelprodukt Terminierung (inklusive Transit)
- e) Quartalswerte über die Anzahl genutzter geografischer Rufnummern
- 2. Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk
- b) Quartalswerte über die Gesprächsminuten Mobilfunk des Endkundenmarktes
- c) Quartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes
- d) Quartalswerte über die Anzahl aller genutzten Teilnehmernummern
- e) Quartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten (2G/3G)
- 3. Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
- b) Quartalswerte über die Anzahl an nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
- c) Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen auf Vorleistungsebene unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und 2 Mbit/s)
- 4. Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur
- b) Quartalswerte über die Umsätze aus Endkundenbreitbandanschlüssen
- c) Quartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur
- d) Quartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen
- 5. Statistiken über entbündelte Leitungen, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Anzahl der entbündelten Leitungen unterschieden nach Anschlussart
- b) Quartalswerte über die Anzahl der Hauptverteiler mit Kollokation
- 6. Statistiken über die Anzahl von portierten Rufnummern, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Mobil
- b) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Fest (geographische Nummern)
- c) Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Dienstenummern
- 7. Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:
- a) Quartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern
- b) Quartalswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur, in Frequenzen sowie in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor
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