§ 7 Grundausbildung BMLFUW

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2017

Einführungsveranstaltung

§ 7.

Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter organisiert Einführungsveranstaltungen, die den Bediensteten einen Überblick über die Organisation des Ressorts und die Besonderheiten des Dienstes verschaffen sollen. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung werden insbesondere ressortspezifische Kenntnisse über die Europäische Union, über Korruptionsprävention – Compliance – Integrität sowie über Gender Mainstreaming und Gleichbehandlung vermittelt. Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist verpflichtend.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20009794

Dokumentnummer

NOR40190785

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